Die Einreichenden räumen dem ISFF Detmold ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, das eingereichte Werk zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich vorzuführen, zu senden, im Internet öffentlich zugänglich zu machen und in sonstiger physischer oder nicht-physischer Weise in Printmedien und allen digitalen Medien zu nutzen.
Das ISFF Detmold kann zu diesem Zweck Unterlizenzen an Dritte vergeben. Die Einreichenden garantieren, dass sie im Falle der Verwendung von Materialien Dritter in ihrer Arbeit die Zustimmung der jeweiligen RechteinhaberInnen für die Nutzung dieser Bestandteile eingeholt hat.
Das ISFF Detmold beabsichtigt, alle eingereichten Arbeiten auf dem ISFF Detmold im Oktober 2021 oder deren Förder-Veranstaltungen auszustellen und öffentlich zugänglich zu machen. Für diese Zwecke erklären sich die TeilnehmerInnen bereit, druckfähige Daten oder zusätzliche Kopien auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Auf die eingeschränkte Haftung des ISFF Detmold für Abnutzung, Beschädigung und Verlust wird hingewiesen.
Darüber hinaus haben die Einreichenden ISFF Detmold über die Verwendung von GEMA-pflichtigem Material (insbesondere Musikstücke oder Teile davon, Geräusche und O-Töne) in ihrem Werk zu informieren. Für die GEMA-pflichtigen Nutzungen (z.B. Aufführung oder sonstige öffentliche Darbietung der GEMA-pflichtigen Teile des Werkes im Rahmen des ISFF Detmold, insbesondere im Rahmen der Beurteilung/Bewertung, der Ausstellung usw.) zahlt das ISFF Detmold die entsprechenden GEMA-Gebühren und meldet die Nutzung bei der GEMA an.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die oben genannten Bedingungen gelesen und verstanden habe und übernehme die volle Verantwortung für ein mögliches Copy-Right-Problem.